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12.12.07 09:43

Fachbeitrag veröffentlicht: HV-Einladung - Tipps & Trends für 2008

 

Wie lädt man richtig ein? Schlicht oder aufwändig? Sachlich-nüchtern oder zuvorkommend-freundlich? Allgemein per Zeitungsannonce oder individuell mit persönlichem Anschreiben? Fragen, über die sich gute Gastgeber bei offiziellen Anlässen, Familienfeiern oder Veranstaltungen im Freundeskreis häufig lange den Kopf zerbrechen, stellen sich auch bei der Hauptversammlung von Aktiengesellschaften. Antworten sind schnell gefunden. Fehler, die bei informellen Zusammenkünften allenfalls zu Missstimmigkeiten führen, können bei Hauptversammlungen ein folgenschweres juristisches Nachspiel haben. Deshalb gilt: nicht ohne korrekte Einladung! Die ordnungsgemäße Einberufung einer Hauptversammlung ist eine besondere Herausforderung. Fettnäpfchen und Fehlerquellen gibt es viele und Aktionäre, die nur darauf warten, dass die einladende Gesellschaft einen Fauxpas begeht, auch. Die Folge: Schon ein scheinbar banaler Formfehler kann zur Anfechtung der Hauptversammlung führen, im schlimmsten Fall gar zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Wer auf dem glatten Parkett der HV-Etikette nicht ausrutschen und auf die Nase fallen möchte, sollte deshalb Gesetze und Satzung genau studieren.

 

In der Titelstory des aktuellen HV-Magazins schildert Sandra Strüwing worauf Aktiengesellschaften bei der HV-Einladung bzw. bei der HV-Einberufung achten sollten.

HV-Magazin

HV-Einladung: Tipps & Trends für 2008. HV-Magazin, Ausgabe 4/2007, Seite 8-12 (Titelthema)

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